Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren in unserem Shop gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen unabhängig von möglichen freiwilligen Garantien des Herstellers oder Verkäufers.


EU-Label: Gesetzliche Gewährleistung


Ihre Rechte bei Mängeln

Entspricht eine Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht wie vereinbart, können Sie sich an uns als Verkäufer wenden. Für Neuware besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Erhalt der Ware.

Bitte melden Sie uns einen Mangel möglichst zeitnah und halten Sie Ihren Kaufnachweis bereit, zum Beispiel Ihre Rechnung, Bestellbestätigung oder einen Kontoauszug.

Wir prüfen zunächst eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, können – je nach Einzelfall – eine Preisminderung oder Erstattung in Betracht kommen.

Gewährleistung und Garantie – der Unterschied

Die gesetzliche Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber uns als Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers oder Verkäufers.

Eine freiwillige Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Weitere Informationen

Über den QR-Code im EU-Label gelangen Sie zum offiziellen EU-Portal „Ihr Europa“. Dort finden Sie weiterführende Informationen über Gewährleistung und Garantien in Ihrer Sprache.